Rot-Rot-Grün in Berlin: Bezahlbares Wohnen für alle.

Zum Berliner Koalitionsvertrag.

In Berlin hat DIE LINKE als einzige der zur Wahl stehenden Parteien in absoluten und relativen Zahlen zugelegt. Das Schlüsselthema in Berlin vor und nach der Wahl war und ist:Mehr sozialer Zusammenhalt in der wachsenden Stadt. Soziale Spaltung bekämpfen. Das ist der entscheidende Massstab für die Beurteilung des Koalitionsvertrags. Für DIE LINKE muß es vor allem um eine Investitionsoffensive in die öffentliche Infrastruktur und – angesichts der sich verschärfenden Wohnungsnot in der Hauptstadt – um schnelle, spürbare Maßnahmen gegen die Mietenexplosion und den Wohnungsmangel gehen. Darum hat die zukünftige Berliner Stadtregierung ein „Jahrzehnt der Investitionen“ angekündigt: Investiert wird in Schulneu- und -ausbau, in Krankenhäuser und Hochschulen, in Dienststellen und energetische Sanierung. In der Wohnungs- und Mietenpolitik wird der soziale Wohnungsbau ausgeweitet. Für Sozialwohnungen mit völlig überteuerten Kostenmieten wird es ab dem 1.1. 2018 eine gesetzlich festgelegte soziale Richtmiete geben. Mit ihr sollen auch Eigentümer durch Gewinnverzicht zur bezahlbaren Miete beitragen. Durften bisher die Mieten in den Wohnungen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in vier Jahren um 15 Prozent steigen, wurde der Mietanstieg im Wohnungsbestand auf maximal 2 Prozent jährlich begrenzt.

Auch in Hamburg wird das Wohnen für viele unbezahlbar. 360.000 Haushalte sind berechtigt, in einer Sozialwohnung zu leben – es gibt jedoch nur 90.000 solcher Wohnungen in Hamburg. In vier Jahren werden es nur noch 60.000 sein. Kein Wunder, denn trotz der Ankündigung des Senats, bereits 2120 Sozialwohnungen gebaut zu haben und damit Spitze in ganz Deutschland zu sein, werden gleichzeitig 8.000 Wohnungen aus der Sozialbindung genommen. Das ist ein dickes rot-grünes Minus an bezahlbaren Wohnraum in Hamburg von 6.000 Wohnungen. Unbezahlbares Wohnen für die Mehrzahl der Menschen in Hamburg: Das scheint das Ergebnis der im Koalitionsvertrag 2015 zwischen SPD und Grünen als erfolgreich bezeichneten Kooperations- und Entscheidungsstrukturen im Hamburger Wohnungsbau zu sein: Das „Bündniss für das Wohnen“ mit allen am Wohnungsmarkt Beteiligten, der „Vertrag für Hamburg“ mit den Bezirken, die Fortschreibung der bezirklichen Wohnungsbauprogramme und die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau haben in der alltäglichen Wirklichkeit der Stadt dafür gesorgt, dass bezahlbarer Wohnraum in Hamburg planvoll verschwindet und das Wohnen für viele unbezahlbar wird – trotz der anderslautenden Ankündigungen im Koalitionsvertrag. Im Ergebnis wird der Wohnungsbau zu großen Teilen den Investoren überlassen, mit allen negativen Folgen für die Mieterinnen und Mieter an der Alster und der Elbe.

Ein Blick nach Berlin und in den Koalitionsvertrag zwischen SPD, LINKEn und Grünen zeigt, dass es in großen Städten auch anders und sozialer gehen kann. Dafür soll kein „Bündnis für das Wohnen“ verantwortlich, das wie in Hamburg mit rot-grüner Billigung sich in den Dienst der Investoren stellt, sondern dafür sind „primär unsere (also die Berliner) landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch Genossenschaften und innovative Wohnprojekte“ verantwortlich. Doch wie gesagt: In Berlin geht es im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag noch viel konkreter. Sobald „die Nettokaltmiete 30 Prozent des Einkommens des betroffenen Mieter*in (übersteigt), wird die Miete durch die Wohnungsbaugesellschaft zu Lasten des Eigenkapitals entsprechend abgesenkt“ heißt es dort. Gut für Mieter*innen.

Das ist ein großer Schritt in Richtung bezahlbares Wohnen für alle. Er wird durch weitere Festlegungen flankiert und entwickelt:

„Die Koalition will den Bestand an kommunalen Wohnungen bis zum Jahr 2025 durch Neubau und Aufkauf auf mindestens 400.000 Wohnungen erhöhen. Für die nächsten fünf Jahre werden mindestens 55.000 Wohnungen angestrebt, davon mindestens 30.000 Neubauwohnungen….

Die Koalition wird bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und mit Mitteln der Wohnraumförderung ein wachsendes Segment von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen bereitstellen. Die Kontrolle von Mietpreis- und Belegungsbindungen wird intensiviert, Verstöße werden sanktioniert.“ Weiter heißt es, dass im belegungsgebundenen Bestand im Rahmen von Sofortmaßnahmen „die jährliche Mieterhöhung zum 1. April bis zu einer Neuregelung ausgesetzt“ sowie die rechtlich zulässige Miete bis zu 5,75 Euro/m2/monatlich gesenkt wird.

Eine besondere Rolle in der mieter*innenfreundlichen Politik der Berliner Landesregierung haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Im Berliner Koalitionsvertrag heißt es dazu:

Die Koalition bekennt sich zum Gemeinwohlauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und schließt eine Privatisierung aus. In der Landesverfassung soll der Ausschluss der Privatisierungen verankert werden.“ Mieterhöhungsmöglichkeiten sollen für Bestandsmietverträge auf maximal zwei Prozent jährlich beschränkt werden. Modernisierungen müssen wirtschaftlich sein und dürfen jährlich nur mit zwei Prozent auf die Miete umgelegt werden. Transferleistungsbezieher*innen sollen in Genossenschaften aufgenommen werden können und die Übernahme der Genossenschaftsanteile durch die Jobcenter gewährleistet werden.

„Damit die Stadt uns gehört“ plakatierte DIE LINKE im Wahlkampf zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im vergangenen September. DIE LINKE und ihre Koalitionspartner haben in enger Abstimmung mit den Mieter*inneninitiativen der Hauptstadt Vorhaben formuliert, die Wohnen in Berlin wieder bezahlbar machen und beispielhaft für andere Städte sein können. Dafür müssen die Berliner Vorhaben jedoch auch umgesetzt werden. Die Mieter*innenbewegungen sollen das kontrollieren – damit das Vertrauen in rot-rot-grün in Berlin nicht verspielt wird.